Obligatorische Haftpflicht

Was im wesentlichen versichert ist

Personen- und Sachschäden (d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen oder Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen), für die der Autohalter von Gesetzes wegen gegenüber Drittpersonen ersatzpflichtig ist. Die Versicherung wehrt ferner unbegründete Haftpflichtansprüche ab.

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