Garantie- Erbringung

Was im wesentlichen versichert ist

Die Versicherung tritt an die Stelle der Barkaution. Ist vornehmlich im Baugewerbe üblich, weil Bauunternehmer und Bauhandwerker dem Bauherrn während der Garantiedauer eine Garantie zu leisten haben (SIA-Norm). Diese kann als Erfüllungs-, Werks- oder Totalgarantie konzipiert werden - meist als Rahmenvertrag mit Abrufsmöglichkeit, oder als vorgefertigter Garantieschein zur bequemen und schnellen Abgabe an den Garantie- Empfänger. Im Bauhaupt- und Nebengewerbe dient die Baugarantie als Sicherstellung der Behebung von Schäden und Mängeln, welche sich erst nach der Abnahme des Bauwerks bemerkbar machen.

Die Garantieversicherung findet aber auch in anderen Bereichen Verwendung, etwa im Transportgewerbe zur Sicherstellung der Kaution oder in anderen Bereichen.

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