Kunstfehler und Berufsrisiken

Was im wesentlichen versichert ist

Die Berufshaftpflicht- Versicherung versichert Personen- und Sachschäden (d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen oder Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen), sowie

Vermögensschäden, für die ein Freierwerbender (Anwalt, Arzt, Architekt, Ingenieur u.ä.) oder seine Angestellten von Gesetzes wegen aus ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritt-personen ersatzpflichtig sind. Die Versicherung wehrt ferner unbegründete Haft-pflichtansprüche (im Sinn einer Rechtsschutzversicherung) ab.

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