Veruntreung und Kaution

Was im wesentlichen versichert ist

Mit der Veruntreungs- und Kautionsversicherung werden Schäden versichert, welche Angestellte ihrem Arbeitgeber grobfahrlässig oder durch vorsätzlichen Missbrauch ihrer Vertrauensstellung zufügen.

Für bestimmte Stellungen oder Aufgaben (Kassiere, Amtsträger u. a.) werden besondere Kautionsversicherungen im Sinne einer Garantiehinterlegung verlangt.

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