Die Invalidenversicherung IV

Was im wesentlichen versichert ist

Die Kosten für die Heilbehandlung deckt in der Regel die private Krankenkasse (bei Krankheit) oder die betriebliche Unfallversicherung (bei Unfall).

Während der Abklärungszeit übernimmt die Krankentaggeld- Versicherung oder die betriebliche Unfallversicherung UVG je nach Ursache die Lohnfortzahlung. Sobald eine Erwerbsunfähigkeit* feststeht, spätestens nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist ist eine Anmeldung an die Invalidenversicherung IV zwingend.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Invalidenversicherung

* Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit wird verwendet bei bleibender Unfähigkeit eine angemessene Erwerbs- Tätigkeit auszuführen und ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit, der lediglich für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit Verwendung findet.


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