Die ALV- Versicherung

Was im wesentlichen versichert ist

Die Arbeitslosen- Versicherung ALV ist für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen obligatorisch und deckt bis zu einer definierten Jahreslohnsumme (siehe UVG Kennzahlen) das Gehalt für 70% (ohne Unterstützungspflichten) resp. 80% (mit Unterstützungspflichten) bei Arbeitslosigkeit.

Meist nicht bekannt ist, dass die ALV auch eine Insolvenz- Versicherung ist für den Fall eines Konkurs des Arbeitgebers sowie für bestimmte Branchen (Baubranche) auch Schlechtwetterentschädigungen bei Wetter bedingter Arbeitsniederlegung oder bei Saisonal schwankendem Auftragsbestand für Kurzarbeitsentschädigungen ist.

Es gelten Bezugsvoraussetzungen und Sonderregelungen. Diese finden Sie unter nachfolgender Webadresse: http://www.admin.ch/ch/d/sr/837_0/index.html

Eine Übersicht über alle Arbeitslosenkassen der Schweiz finden Sie unter:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/ueberuns/adressen/

Eine Sammlung aller wichtigen Formulare mit Anleitung erhalten Sie unter:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/downloads/formulare/


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