Die UVG- Versicherung

Was im wesentlichen versichert ist

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen obligatorisch und versichert die Folgen eines Unfalls. Es wird dabei zwischen Berufs- und Nichtberufsunfall unterschieden. Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen die Folgen von Berufsunfällen während der Arbeitszeit und auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte versichert.

Versichert sind Pflegeleistungen, Kostenvergütungen für Arzt, Medikamente, Spitalaufenthalt etc. sowie Ersatz für den Lohnausfall in Form von Taggeld -> 80% ab 3. Tag nach Unfalltag (kurzfristig) bei Arbeits- oder Rentenleistungen (langfristig) bei Erwerbsunfähigkeit. Bei unfallbedingtem Ableben werden Rentenleistungen an die Hinterbliebenen (Witwe/Witwer, unter bestimmten Voraussetzunge auch Lebenspartner, Kinder u.a.) ausbezahlt.

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) legt die Versicherungsleistungen für alle Arbeitnehmenden fest, die nach einem Berufsunfall nicht mehr arbeiten können. Arbeitnehmende mit mehr als acht Stunden Arbeitszeit pro Woche sind auch gegen Unfälle während der Freizeit versichert.


weiter