Die EO- Versicherung

Was im wesentlichen versichert ist

Die Erwerbs- Ersatzordnung EO ist für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen obligatorisch und deckt bis zu einer definierten Jahreslohnsumme (siehe UVG Kennzahlen) das Gehalt bis 80% bei Militärdienst, bei J+S Kursleitung, sowie Beiträge für Jungschützenkurse.

Über die EO wird als eigenständiger Zweig ebenfalls die Mutterschafts- Versicherung abgerechnet (siehe Krankentaggeld)

Auch für die EO gelten Bezugsvoraussetzungen und Sonderregelungen. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link: Bezugsvoraussetzungen

Eine Sammlung aller wichtigen Formulare mit Anleitung erhalten Sie unter: EO Formulare



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